I . Vertragsbedingungen
§ 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen der Firma EventHa Veranstaltungsservice und dem Kunden gelten ergänzend zu den einzelnen vertraglich festgelegten Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit sie für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
§ 2. Vertragsabschluss
Im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses sind spätere empfangsbedürftige Willenserklärungen der Parteien, insbesondere Teilkündigungen, Kündigungen, zusätzliche Leistungsveränderungen und deren Annahme, zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich schriftlich festzulegen.
§ 3. Haftung
Die Firma EventHa Veranstaltungsservice haftet vorbehaltlich besonders vereinbarter Sorgfaltspflichten nur für solche Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 4. Entgelte
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsmittel wird nur eine Überweisung oder Barzahlung akzeptiert.
(2) Alle Entgelte, die der Kunde an die Firma EventHa Veranstaltungsservice zu bezahlen hat, verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5. Sonstige Bestimmungen
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche oder schriftliche Nebenabreden, die nicht im Vertrag enthalten sind, als nicht getroffen gelten. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein. Entgegen dieser Form getroffene Vereinbarungen sind unwirksam. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden. Änderungen der Geschäftsbedingungen, die unter den Voraussetzungen der allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen zustande kommen, bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Vereinbarungen dieses Vertrags gelten auch für spätere Zusatzvereinbarungen, sofern auf sie nicht ausdrücklich und schriftlich verzichtet wird.
(3) Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäfte gelten für die Abwicklung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den Vertragswillen der
Parteien in rechtlich zulässiger Weise regeln.
(5) Bei mehrsprachigen Vertragstexten gilt ausschließlich der deutsche. Vertragsübersetzungen in anderen Sprachen als Deutsch werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie von einer oder beiden Parteien unterschrieben sind, sofern in der Übersetzung in der jeweiligen Sprache auf diesen Umstand hingewiesen wird.
(6) Auf dieses Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Es gilt die deutsche Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Böblingen vereinbart.
§ 6. Datenschutz
Kundendaten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz in unseren EDV Anlagen gespeichert.
Eine widerrechtliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
II. Vermietungsbedingungen
§ 7. Mietdauer
Bei Mietverträgen beträgt die Mietdauer den schriftlich festgelegten Zeitraum. Die Mietdauer verlängert sich jeweils um einen weiteren Tag, wenn das Mietobjekt nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist bis zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt bei der Firma EventHa Veranstaltungsservice eingetroffen ist. Die Miete beginnt an dem Kalendertag, an dem das Mietobjekt zur Verfügung gestellt wurde, und endet an dem Kalendertag, an dem das Mietobjekt zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt bei der Firma EventHa Veranstaltungsservice eintrifft.
§ 8. Übernahme der Mietsache
Der Kunde ist verpflichtet sich bei Übernahme des Mietobjektes von dessen einwandfreien Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich vorzubringen.
§ 9. Umgang mit Mietsachen
(1) Der Kunde hat das Mietobjekt nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der von der Firma EventHa Veranstaltungsservice vorgesehenen Weise, entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Die Firma EventHa Veranstaltungsservice ist berechtigt, und der Kunde hat der Firma EventHa Veranstaltungsservice zu ermöglichen, das Mietobjekt jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt Änderungen, Justierungen oder Veränderungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, die Firma EventHa Veranstaltungsservice hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.
(3) Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietobjekt zu belassen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Firma EventHa Veranstaltungsservice während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen. Er hat die Firma EventHa Veranstaltungsservice für jeden Verlust des Mietobjekts oder Schaden an dem Mietobjekt zum Neuwert zu entschädigen, kann jedoch den Nachweis eines geringeren Schadens antreten.
§ 10. Rückgabe der Mietsache
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es von der Firma EventHa Veranstaltungsservice übernommen hat. Nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden nach Aufwand zum üblichen Stundensatz berechnet.
(2) Mit der Rücknahme des Mietobjektes bestätigt die Firma EventHa Veranstaltungsservice nicht, dass dieses ohne Mängel übergeben wurde. Die Firma EventHa Veranstaltungsservice behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen.
§ 11. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen.
(2) Tritt der Mieter von dem Mietvertrag zurück oder verweigert er aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung des Vermieters, hat der Mieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden Bestimmungen zu zahlen. Im Folgenden wird unter Auftragsvolumen 100% der geschuldeten Leistungen des Mieters verstanden, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistungen von durch den Vermieter beauftragte Sub-Unternehmen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.
Der Mieter hat danach bei einem Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten:
bis 60 Tage von Mietbeginn 5% des Auftragsvolumen
bis 30 Tage von Mietbeginn 25% des Auftragsvolumen
bis 14 Tage von Mietbeginn 50% des Auftragsvolumen
bis 7 Tage von Mietbeginn 75% des Auftragsvolumen
Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Mieter Schadenersatz in Höhe von 75% des Auftragsvolumens. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist zu setzten und bei deren Ablauf die Mietsache anderweitig zu vermieten.
III. Bedingungen für weitere Leistungen
§ 12. Haftung für Materialfehler und Reparaturen
(1) Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die der Firma EventHa Veranstaltungsservice durch von ihm geliefertes fehlerhaftes Material, insbesondere in Form von Daten entstehen, sofern diese nicht von der Firma EventHa Veranstaltungsservice zu vertreten sind, und stellt die Firma EventHa Veranstaltungsservice diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei. Als fehlerhaft gelten insbesondere Daten, die nicht der jeweiligen Datenspezifikation entsprechen, mit sog. Computerviren oder Eingriffs- und Urheberrechten Dritter behaftete Daten, sowie Inhalte, die auf sonstige Weise gegen Rechte Dritter, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen.
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Stand April 2011